Ab 1. August 2023 wird sich die Umwelt-Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen im Bereich des Tief- und Straßenbaus nach der bundesweit einheitlich anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) richten. Damit werden sich die bisherigen Regelungen zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen vollkommen ändern. Wohlgemerkt geht es dabei um umwelttechnische und nicht um bautechnische Anforderungen.
Die EBV gilt für alle Anlagentypen zur Herstellung von Ersatzbaustoffen (mobil und stationär) und für alle Arten von Ersatzbaustoffen im Straßen-, Tief- und Erdbau.
Das System der Güteüberwachung gemäß EBV lehnt sich an das System der Güteüberwachung gemäß TL G SoB-StB an. Die im Rahmen der Güteüberwachungen jeweils zu berücksichtigenden Prüf- und Beurteilungsinhalte und -umfänge sind natürlich unterschiedlich.
Als eine nach DIN EN ISO/IEC für Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische (egal welcher Herkunft: natürlich, industriell hergestellt und rezykliert) akkreditierte Zertifizierungsstelle erfüllt der BÜV HR alle Anforderungen an eine EBV-Überwachungsstelle. Wir führen die Umwelt-Güteüberwachung gemäß unseren Regelungen im „Fremdüberwachungs- und Zertifizierungsverfahren Ersatzbaustoffverordnung“ durch.
Achtung: Der Aufwand an vorzunehmenden Umweltuntersuchungen für Mitglieder einer anerkannten Güteüberwachungsgemeinschaft ist nur halb so hoch wie für Hersteller ohne Mitgliedschaft. Das ist mit erheblichen Kostenvorteilen verbunden. Der BÜV HR wird die Anerkennung als Güteüberwachungsgemeinschaft sofort beantragen, sobald dies möglich ist. Nutzen Sie als Hersteller von Recyclingbaustoffen diesen Vorteil und werden Sie Mitglied des BÜV HR!
Erfahrungen des BÜV HR nutzen – gerade auch unter sich ändernden Bedingungen

